Bereits ein Jahr ist es her, dass COVID 19 unser Leben auf den Kopf gestellt hat und uns die Bedeutung unserer Gesundheit und der unserer Lieben deutlich vor Augen geführt hat. Neben den privaten und beruflichen Einschränkungen machten sich die Auswirkungen insbesondere des ersten Lockdowns auch im öffentlichen Gesundheitssystem bemerkbar, wo Patienten vor geschlossenen Arztpraxen standen und geplante, aber „unwichtige“ Operationen auf unbestimmte Zeit verschoben wurden. In der privaten Gesundheitsvorsorge hingegen konnte die Qualität weitgehend aufrechterhalten werden.
Was tun? Eine häufig gestellte Frage in Lockdown-Zeiten, begleitet von einem Achselzucken. Viele unserer bisherigen Freizeitmöglichkeiten sind immer noch nicht möglich. Dank der teilweise schon frühlingshaften Tage wird Sport im Freien aber auch für Nicht-Skifahrer immer mehr möglich.
Die kleinen surrenden Flugmaschinen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, vielleicht lag ja auch unter Ihrem Weihnachtsbaum eine Drohne. Neu dieses Jahr ist, dass Drohnen verpflichtet versichert und registriert werden müssen!
Gekommen, um zu bleiben: das Homeoffice. Seit Beginn der Covid-19-Krise arbeiten – noch immer oder wieder – viele Arbeitnehmer vom eigenen Arbeits- oder Wohnzimmer aus. Wie aber steht es um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice?
„… und sie lebten glücklich und zufrieden bis ans Ende ihrer Tage.“ Dass nicht alle Liebesgeschichten mit einem Happy End enden, belegt die ernüchternde Zahl von 40,7% Scheidungsrate im Jahr 2019.
Bankenpleiten, Verwahrgebühren und niedrige Sparzinsen führen so manchen zu dem Gedanken, ob das Bargeld nicht gleich gut oder sogar besser daheim aufgehoben ist. Zu hohe Geldbeträge – womöglich ungeschützt – zuhause zu horten ist allerdings kein sinnvoller Ausweg.
Bereits im Jänner 2020 gab es für Autobesitzer die erste Änderung in Sachen Steuern: die NOVA wurde ökologisiert und an das neue Messverfahren WLTP angepasst. Zukünftig wird auch die motorbezogene Versicherungssteuer (MVSt) neu berechnet: Sie richtet sich ab 1.10.2020 nicht mehr nur nach der Leistung des Verbrennungsmotors (kW), sondern auch nach dem CO2-Ausstoß. Auch bei Motorrädern werden zukünftig Hubraum und CO2-Werte in die Berechnung einfließen.