Warum kann eine Versicherung nach Einbruch in ein Einfamilienhaus durch den Wintergarten die Leistung verweigern? Ein Fallbeispiel demonstriert die Sachlage.
Sicherheit und Wohlbefinden der eigenen Kinder stehen für Eltern an oberster Stelle. Doch selbst mit allergrößter Sorgfalt kann nicht immer verhindert werden, dass Kindern Unfälle widerfahren. Ein simples Toben im Garten, eine aufregende Fahrradtour oder ein begeisterter Ausflug auf den Spielplatz können unerwartet mit einer Verletzung enden.
Die Blätter beginnen sich zu verfärben und die kühlen Morgen- und Abendtemperaturen kündigen es an: der Herbst ist ins Land gezogen. Damit Haus und Garten unbeschadet und sicher durch die kalten Jahreszeiten kommen, gilt es einige Vorkehrungen zu treffen und Pflichten einzuhalten.
Begonnen hat der Trend zur Photovoltaikanlage bereits vor dem Krieg in der Ukraine und der Energiekrise, denn bereits 2021 gab es einen Zuwachs an Leistung im Vergleich zu 2020 von 739.700 Kilowatt. Dass der Boom anhält, ist wohl dem gestiegenen Bewusstsein in puncto Nachhaltigkeit zu verdanken, sowie den Krisen des letzten Jahres.
In unserem letzten Newsletter haben wir uns mit den sogenannten „Obliegenheiten“ beschäftigt. Also jenen Verhaltensregeln, die Versicherungsnehmer einhalten müssen, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Nach den Pflichten vor Vertragsabschluss und vor Schadenseintritt möchten wir dieses Mal auf das richtige Verhalten im bzw. nach dem Schadensfall hinweisen.
„Wozu eine Reiseversicherung abschließen? Ich habe ohnehin eine Kreditkarte, mit der ich abgesichert bin.“ Wer sich darauf verlässt, kann sich mitunter gründlich täuschen.
Im Versicherungsvertrag ist klar geregelt, wann und in welcher Höhe die Versicherung in einem Schadensfall leisten muss. Neben dem Versicherungsschutz ist in diesen Verträgen aber auch definiert, welche Pflichten Sie als Versicherungsnehmer haben, um diesen Schutz nicht zu gefährden. Diese Verpflichtungen nennt man „Obliegenheiten“. Die Verletzung von vertraglich festgelegten Obliegenheiten kann den vereinbarten Versicherungsschutz gefährden und zu einer Kürzung der Versicherungsleistung oder gänzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Nach den kalten Wintertagen freuen wir uns über die sommerlichen Temperaturen. Der Frühling ist eine erfrischende und energiegeladene Zeit – man kann endlich wieder draußen mit dem Fahrrad unterwegs sein, in den Bergen wandern, joggen, Tennis spielen …
In unzähligen Studien werden die positiven Einflüsse von Haustieren auf Ihre Besitzer, besonders Kinder, hervorgehoben. So ein Vierbeiner macht das Familienleben reicher und wird rasch zu einem Familienmitglied.
Ein längerer beruflicher Auslandsaufenthalt, ein ausgedehnter Urlaub, Winterpause, aber auch weniger freiwillige Situationen wie eine Krankheit, ein Unfall oder der Führerscheinentzug: Umstände, in denen es sinnvoll sein kann, sein Fahrzeug stillzulegen, gibt es viele.