Aus dem Versicherungslexikon …
Unterjährigkeitszuschlag:
„Aufschlag, den manche Versicherungsgesellschaften verrechnen, wenn die jährlich fälligen Beiträge nicht zu Beginn des Versicherungsjahres bezahlt werden, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich beglichen werden.“
Wer mit seinem Fahrzeug einen Leitpflock rammt und gegen einen Baum fährt, ist verpflichtet, die Polizei zu verständigen – und zwar ohne unnötigen Aufschub.
Wer selber keine hat, hat sie vermutlich schon einmal gesichtet – eine Drohne, die am Himmel surrt. Vielleicht reizt es auch Sie, solch ein Gerät zu steuern? Paaren Sie Ihre Begeisterung mit Vernunft: Denn auch die kleinste Flugmaschine kann großen Schaden anrichten.